OLG Koblenz: § 15 a RVG ist in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anwendbar
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Auch das OLG Koblenz hat sich im Beschluss vom 1.9.2009, -14 W 553/09- ,der zutreffenden und erfreulicherweise offenbar auch im Vordringen befindlichen Meinung angeschlossen, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 15a RVG im Kern eine Rechtsprechung bei aus seiner Sicht unveränderter Gesetzeslage ändern und nicht das Gesetz selbst ändern wollte, so dass § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar ist. § 15a RVG ist somit ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Norm auf alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anzuwenden.