Skurril: Funktelefon zu Haus ist auch irgendwie ein Mobiltelefon
Gespeichert von Carsten Krumm am
"Handy-Verstöße" basieren - wir hatten das Thema im Blog ja schon häufig - oft auf skurrilen Geschichten. Aktuelles Beispiel hier: Das AG Bonn, Urteil v. 5.6.2009, 801 OWi -335 Js 457/09 OWi- 43/09 hat wegen Handy-Verstoßes nach § 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG verurteilt, weil der Betroffene 3 km von seiner Wohnung entfernt an das Funktelefonteil seines Haustelefons ging, weil es piepte... Richtigerweise hat das AG Bonn das Festnetz(mobil)teil - das wohl gar keinen Empfang hatte - als Mobiltelefon i.S.von § 23 Abs. 1a StVO angesehen.