Der Streit um die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft kann teuer werden!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das LAG Köln hatte im Beschluss vom 27.08.2009, - 9 Ta 270/09-, die Frage zu entscheiden, ob die Festsetzung des Gebührenstreitwerts von 450.000 € in einem Verfahren nach § 97 ArbGG auf Feststellung, dass einer Gewerkschaft die Tariffähigkeit fehlt, ermessensfehlerhaft ist oder nicht. Das LAG Köln hat sich bei seiner Entscheidung auf den Standpunkt gestellt, dass es in einem Verfahren über Gewerkschaftseigenschaft und Tariffähigkeit nicht auf das Beitragsaufkommen der beteiligten Gewerkschaft ankommt. Vielmehr bedürfe es einer Abschätzung der Bedeutung des Verfahrens für den betroffenen Verband. Die Entfaltungsmöglichkeit eines Arbeitnehmerverbandes hänge entscheidend davon ab, ob er als Gewerkschaft anerkannt sei und über die Tariffähigkeit verfüge. Sehe sich der Verband außerstande, im Rahmen der Betriebsverfassung wesentlicher Aktivitäten zu entfalten, weil ihm mangels Gewerkschaftseigenschaft die Betriebe verschlossen blieben, könne er auch keine Tarifrunden führen oder sich doch wenigstens daran beteiligen, so dass die Wahrnehmung der Interessen der Verbandsmitglieder auf sozialpolitische Fragen minderer Bedeutung beschränkt sei.