Besoffen auf Kutsche - straflos?!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Trunkenheitsfahrten mit Kutschen sind sicher selten. Nun ist so ein Fall einmal wieder vor Gericht gelandet, so berichtet Der Westen:
"...Das Unglück ereignete sich am Ende einer Ausflugsfahrt. Der Waltroper Landwirt wollte die Pferde eigentlich nur noch zur Weide bringen. Doch die Zossen wurden von einer Ziege erschreckt und gingen durch. Der 56-Jährige, der eigentlich schon abgestiegen war, sprang wieder auf, um Schlimmeres zu verhindern. Im Prozess vor dem Amtsgericht in Recklinghausen erklärte er, dass er Angst gehabt habe, dass die Tiere auf die nahe Münsterstraße rennen würden. Bei dem Unfall hatte er sich selbst verletzt.
Da eine Blutprobe einen Alkoholwert von 1,7 Promille ergeben hat, hatte die Staatsanwaltschaft den Waltroper wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Während Auto- oder Radfahrer sicherlich auch verurteilt worden wären, kam der Landwirt mit einem Freispruch davon. Pferde, so hieß es im Prozess, seien schließlich intelligenter als Räder und Autos, könnten die Fehler eines betrunkenen Kutschers ausgleichen. Außerdem fand das Gericht keine Promillegrenze. Es hieß, der Kutscher müsse sich lediglich auf dem Bock halten können...."
Aus anderen Berichten lässt sich entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur die Verurteilung wegen § 316 StGB beantragt hatte, sondern auch eine Fahrerlaubnisentziehung (§ 69 StGB) und eine Sperre (§ 69a StGB) - dafür hätte die Pferdekutsche mit ja immerhin mehreren PS natürlich ein Kraftfahrzeug sein müssen...