Einträge in sozialen Netzwerken als Alibi?
Gespeichert von Jan Spoenle am
In den letzten Tagen machte eine Meldung aus den Vereinigten Staaten die Runde, nach der ein 19-jähriger aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, weil er zum fraglichen Zeitpunkt einen Eintrag im sozialen Netzwerk Facebook verfasst haben soll. Das Unternehmen soll gegenüber der Staatsanwaltschaft demzufolge bestätigt haben, dass der Eintrag vom Rechner des Vaters des Verdächtigen aus verfasst worden war, weswegen sich letzterer nicht am Tatort aufgehalten haben könne.
Das mag zwar in der Tat zutreffend sein, doch stellt sich anhand dieser "Nachricht" durchaus die Frage, inwieweit Alibis durch Status-Updates und Nachrichten auf Facebook & Co. gewichtet und bewertet werden müssen. Ob die New Yorker Staatsanwaltschaft sich dessen bewusst war, dass Online-Dienste wie Sendible oder Social Tomorrow (für Twitter gibt es bspw. auch den beliebten Dienst Future Tweets) kostenfrei die Möglichkeit bieten, zeitverzögerte Tweets, Status-Updates und andere digitale Beiträge zu einem vom Nutzer bestimmbaren Zeitpunkt auszuliefern? Wer gesteigerten Wert auf eine möglichst perfekte Illusion legt, kann natürlich auch ein Script am heimischen Rechner oder dem vorgesehenen Alibi-PC samt dessen IP-Adresse verwenden, das zum vorgegebenen Zeitpunkt sogar – in Verbindung mit einem weiteren Bot – eine vermeintliche Unterhaltung im Facebook-Chat führen könnte. Und auch für allseits beliebte Social-Clients wie Socialite & Co. sollten derartige Features im Bereich des Programmierbaren liegen. Die Anfälligkeit für Manipulationen gebietet insofern m.E. größte Zurückhaltung bei der Bewertung "digitaler Alibis" ...