Lustiges Studentenleben: 1,71 Promille = 15 Jahre Radfahrverbot?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Wenn man damit rechnet, abends was zu trinken, nimmt man gerne das Fahrrad statt das Auto - die Möglichkeit, sich auch hierbei nach § 316 StGB strafbar zu machen wird schon von den meisten Fahrradfahrern zur Seite geschoben. Das verwaltungsrechtliche Radfahrverbot dagegen ist den Radfahrern meist unbekannt - wir hatten im Blog bereits dieses Thema. Blogleser Dr. Frank Bokelmann, der schon mehrfach Gastkommentare verfasst und mir zahlreiche Tipps fürs Blog gegeben hat hat mich auf eine Meldung aufmerksam gemacht, die doch schon sehr erstaunlich klingt: Ein Student hatte nach einer Party eine Trunkenheitsfahrt "hingelegt" und nicht an der MPU teilgenommen, zu der er durch die zuständige Verwaltungsbehörde aufgefordert worden war. Folge: Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge bis April 2024...
Danke einmal mehr an Herrn Dr. Bokelmann!
Vorsicht Eigenwerbung: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis und Alkohol, 5. Aufl. 2010.