CGZP zieht vor das Bundesarbeitsgericht
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) wird Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 (23 TaBV 1016/09, dazu BeckBlog vom 7.12.2009) einlegen. Das Landesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.
Aus Sicht der CGZP sind die Prüfungsmaßstäbe zur Gewerkschaftseigenschaft, wie sie die Arbeitsrechtssprechung entwickelt hat, vom LAG-Berlin-Brandenburg vollständig über den Haufen geworfen worden. "Alleine das macht uns Mut für den Gang nach Erfurt" wird Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP, auf der Homepage der Gewerkschaft zitiert.