Juristentag 2010: Gutachten wird Mindestlohn von 7,50 Euro vorschlagen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Der Deutsche Juristentag wird sich 2010 in seiner arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung mit dem Thema "Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?" beschäftigen. Das Gutachten erstattet Prof. Dr. Raimund Waltermann, Universität Bonn. In einem Vortrag vor der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) im Deutschen Arbeitsgerichtsverband hat Herr Professor Waltermann im November 2009 in Hamburg für einen allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde plädiert: "Ein allgemeiner Mindestlohn erscheint aus rechtswissenschaftlicher Perspektive auf die Dauer sinnvoll. Er müsste so hoch sein, dass er Wirkung hat, und er dürfte nicht so hoch sein, dass er sich in die auf Privatautonomie und Tarifautonomie gegründete Arbeitsrechtsordnung nicht einfügt. Ein bei rund 7,50 Euro angesiedelter allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn als Antwort auf das entstandene Funktionsdefizit des Tarifvertrages könnte richtig zur Sicherung der Untergrenze sein" (NZA Beil. 3/2009, S. 110, 119). Man darf davon ausgehen, dass er diese These auch in seinem Gutachten zum DJT vertreten wird. Für kontroverse Diskussionen in Berlin ist also gesorgt.