IT-Verträge und Software-Escrow: 5. OSE Symposium am 29.01.2010
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Software-Escrow bzw. Quellcode-Hinterlegung: Ein Insider-Thema für die IT-Rechtler, aber doch nicht nur: Wer sich mit Risikomanagement im Unternehmen und Governance beschäftigt, sollte davon zumindestens schon einmal gehört haben.
Klassische Themen hierzu sind z.B.: Ist die Hinterlegung des Quellcodes unternehmenskritischer Software durch den Hersteller zugunsten des Anwenders praktisch sinnvoll und rechtlich geboten? Was kann der Anwender mit dem Quellocde überhaupt anfangen, wenn der Hersteller zur Fehlerbeseitigung oder Aktualisierung nicht mehr in der Lage ist? Oder die (bislang wohl ungelöste) Gretchenfrage: Ist die Softwarehinterlegung für den Insolvenzfall des Herstellers überhaupt insolvenzfest?
Die Ansichten zu Escrow in der Praxis sind geteilt: Für die einen (darunter viele Entwickler) ist Escrow reine Zeit- und Geldverschwendung, für andere (darunter die meisten IT-Juristen) ist Escrow eines der wesentlichen Sicherungsmittel bei Software- und IT-Projekten. Bei den meisten Projektverträgen ist Quellcode-Escrow jedenfalls insoweit ein Stiefkind, als darüber zumeist ganz am Schluss verhandelt wird.
Zu diesen Themen hat sich mittlerweile das OSE-Symposium etabliert, das die Organsiation pro Software Escrow (OSE) in Kooperation mit der ARGE IT im DAV (davit) bereits im 5. Jahr veranstaltet. Thema in diesem Jahr: "Software Escrow im Fokus von Risikomanagement und IT-Governance". Termin: 29.01.2010. Ort: München.
Interessante Themen u.a.:
- Analyse von Klauselbeispielen ind Escrow-Verträgen
- Vertragspraxis und Herausgeabefälle aus der Sicht der Insolvenzverwaltung
- Anforderungen aus Sicht der Wirtschaftsprüfung
- IT-Due-Diligence und technische Verifizierung
Hier ist das Programm.