Blutprobenentnahme: In Hamburg nicht mehr ohne Richter ... und auch keine Fahrt zur Wache!
Gespeichert von Carsten Krumm am
"Richtervorbehalt und kein Ende", möchte man fast sagen. Die SZ berichtet über eine spektakuläre - aber konsequente Entscheidung der Hamburger Behörde für Inneres: Dort ist den Polizeibeamten neuerdings offenbar untersagt, überhaupt Blutproben ohne richterliche Anordnung zu entnehmen. Nichtmals mehr auf die Wache sollen Trunkenheitsfahrer zur Blutprobenentnahme mitgenommen werden, wenn nicht bereits eine richterliche Anordnung stattgefunden hat. Die SZ titelt so auch ironisch (?): "Einladung zum Trinken"
Vorsicht (Eigenwerbung):
Zu revisionsrechtlichen Fragen, insbesondere den erforderlichen Vortrag bei Erhebung der Verfahrensrüge im Rahmen der Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81a Abs. 2 StPO: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis und Alkohol, 5. Aufl. 2010, Rn. 28 ff.