Datenschutz: Behörde in GB kann erheblich höhere Bußgelder verhängen. Signal für Deutschland?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die neuen Befugnisse der britischen Datenschutzbehörde ICO zur Verhängung von Bußgeldern bei erheblichen Datenschutzverletzungen anzuwenden bringen das Land verspätet auf Linie mit dem Rest der EU. Die neuen Befugnisse, die 6. April in Kraft treten, könnten einen Nachahmeffekt auf die Gesetzgebung in anderen Staaten der in der Europäischen Gemeinschaft haben. In GB sind sie vermutlich nur der Auftakt zu weitergehenden Bemühen, auch Gefängnisstrafen für die schwersten Fälle von Datenschutzverletzungen zur verhängen. Ein entsprechendes Verfahren ist anhängig.
Das U.K. Information Commissioner' s Office (ICO), ist eine der größten und ältesten Datenschutzbehörden in den 27 EU-Mitgliedsstaaten, aber sie war bislang nicht imstande, Bußgelder als Sanktionen gegen Organisationen zu verhängen, die das nationale Datenschutzgesetz verletzten. Eine Entscheidung des Justizministerium vom 12.01.10, erlaubt es nun dem ICO, am dem 6. April Bußgelder von bis zu £500,000 ($809.192) zu verhängen - angeblich um GB in Übereinstimmung mit der EU-Praxis zu bringen.
Die maximalen Geldstrafen in der EU divergieren erheblich und reichen von z.B. €18,900 in Österreich bis zu einer Höhe von €600.000 in Spanien. Frankreich hat die Summe für Bußgelder der CNIL 2004 auf €150.000 verdoppelt. Gemäß § 43 des deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Organisationen bis zu €300.000 für 29 verschiedene Arten von BDSG-Verstößen rechnen; in besonders schwere Fällen droht Haft bis zu 2 Jahren bei entsprechenden Tatvorsatz und Absicht der Gewinnerzielung. Die neue Gesetzgebung in GB scheint damit eine Tendenz in Europa zu bestätigen.
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