Corporate Governance Kodex auch für Familienunternehmen?
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde durch die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Regierungskommission erstmals am 26. Februar 2002 verabschiedet und nun schon mehrmals geändert. Über die Entsprechenserklärung des § 161 AktG hat der DCGK eine gesetzliche Grundlage. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung insbesondere börsennotierter Aktiengesellschaften zu stärken.
Nun wird - insbesondere von Seiten der Unternehmensberater - ein einheitlicher Corporate Governance Kodex für Familienunternehmen vorgeschlagen.
Im Gegensatz zu börsennotierten Gesellschaften besteht hier gerade kein Interessenkonflikt zwischen den Eigentümern und den Organen. Macht für Familienunternehmen ein solcher Kodex dennoch Sinn?