Frauenquote für den Aufsichtsrat?
Gespeichert von Dr. Ulrike Unger am
Bisher regelt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) allgemein, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auch auf Vielfalt (Diversity) geachtet werden soll (Ziff. 5.4.1 DCGK). Die Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat nun als einen ihrer Arbeitsschwerpunkte für 2010 auf ihrer Wintersitzung am 10.02.2010 in Berlin festgelegt, diese bisherige Diversity-Empfehlung für deutsche Aufsichtsräte mit dem Ziel zu konkretisieren, den Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen. Insbesondere sollen Aufsichtsräte von MDAX- und DAX-30-Unternehmen künftig konkret ihre Planung für eine den Gegebenheiten des Unternehmens angemessene Vertretung von Frauen und ausländischen Experten in dem jeweiligen Aufsichtsrat darlegen. Über diese Planung, verbunden mit einem Zeitplan, und deren Umsetzung soll dann in der jährlichen Entsprechenserklärung berichtet werden. Kritiker lassen verlauten, dass erinnere an Frauenförderung als Minderheitenschutz. Andere sprechen von Männerdiskriminierung. Nach den Berechungen der Universität Karlsruhe sind von 3758 Aufsichtsräten in den 600 wichtigsten börsennotierten Unternehmen 8,2 % Frauen. Davon sind jedoch 63 % Vertreterinnen der Arbeitnehmerseite. Anders sieht es dagegen in Norwegen und den Niederlanden aus, die eine gesetzliche Frauenquote von 40 % bzw. 30 % festgelegt haben (s. Süddeutsche Zeitung vom 16.02.2010). Nebenbei sei angemerkt, dass die Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex aus 12 Mitgliedern besteht, worunter sich eine Frau befindet.