Führerscheintourismus nun wirklich am Ende?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das BVerwG hat zu dem Dauerthema "Führerscheintourismus" entschieden. Aus der Pressemitteilung zu BVerwG 3 C.15.09 und 16.09 - Urteile vom 25. Februar 2010:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Da darf man sicher auf die Volltexte gespannt sein...