Absenken der Strafmündigkeit auf 12 Jahre - Forderung der Jungen Union Bayerns aufgrund des aktuellen Falls der stundenlangen Misshandlung einer 83-jährigen Rentnerin
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nach der stundenlangen Misshandlung einer 83-jährigen Rentnerin durch zwei 13-Jährige am vergangenen Montag in München, kocht wieder einmal die Debatte um die Jugendgewalt hoch. Für die Junge Union Bayerns fordert der stellvertretende Landesvorsitzende und Leiter des Fachbereichs Innere Sicherheit Karlheinz Roth, die Strafmündigkeit bei Taten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit auf 12 Jahre abzusenken: Wer im Stande sei, "ein derartiges Verbrechen zu begehen, der soll sich nicht hinter dem Schutzschild der altersbedingten Unmündigkeit verstecken können."
Die Forderung ist nicht neu. Seit einigen Jahren wird zunehmend gefordert, die Altersgrenze von 14 Jahren des § 19 StGB auf 12 Jahre abzusenken (z.B. Hinz ZRP 2000, 107; Paul ZRP 2003, 204, 205). Die Zahl der von Kindern unter 14 Jahren begangenen Straftaten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, zumal gerade im Bereich der Körperverletzungsdelikte, und es frägt sich, wie Kinder so kalt und dissozial agieren können.
Die körperliche Reife setzt zweifelsohne heutzutage schon früher ein. Die sittlich-charakterliche Reife ist jedoch verzögert (Kreuzer NJW 2002, 2345, 2348). Deshalb erscheint mir aus Gründen der Praktikabilität und in dem Wissen, dass Kinder mitunter schon vorher aufgrund ihrer Einsichts- und Steuerungsfähigkeit schuldfähig sein können, die vom Gesetzgeber gewählte Altersgrenze von 14 Jahren (noch) der empirisch festgestellten durchschnittlichen Erlangung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit weitgehend zu entsprechen.