Unwirksame Verkehrsschilder! Oder doch nicht? Oder Umdeutung?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das Thema gab es hier schon - und zwar schon am 30.9.2009. Die Diskussion ist hier auch wieder rege im Gange, so dass ich mich zu einem neuen Beitrag entschlossen habe. Herr Dr. Bokelmann hatte damals dankenswerterweise einen kleinen Gastkommentar verfasst. In den letzten Wochen ist die Frage der Beendigung der Wirksamkeit alter Verkehrszeichen infolge der Abschaffung des § 53 Abs. 9 StVO auch in der Tagespresse angekommen. Nun hat Jens Ferner (Danke auch insoweit!) mich auf einen Lösungsansatz hingewiesen, der sicher diskutiert werden kann: Können die alten Schilder (in neue) umgedeutet werden nach § 47 VwVfG? Hier der Beitrag von Herrn Ferner. Vielleicht gibt es auch schon den ein oder anderen Blogleser, der sich mit dem Thema z.B. im Rahmen anhängiger OWi-Verfahren befasst hat.
Die wesentliche Frage im ersten Schritt wird sein: Bedeutet der Wegfall des alten § 53 Abs. 9 StVO tatsächlich, dass alte Schilder, die nicht mehr 100-prozentig der aktuellen Optik entsprechen unwirksam sind? Wenn man die Kommentierung von König in Hentschel/König/Dauer, StVR 40. Aufl. 2009, § 39 StVO Rn. 31 bzw. § 41 Rn. 246 liest, kann in etwa erahnen, dass die Rechtsprechung eher dazu tendieren wird, die Verkehrszeichen auch weiterhin als gültig anzusehen. So können etwa spiegelbildliche Schilder verwendet werden oder auch gering von den StVO-Vorgaben abweichende Zeichen. Teils unleserlich gewordene Zeichen behalten ihre Gültigkeit. Andererseits sind "freie Neukonstruktionen" ("Phantasiezeichen") nicht beachtlich. Die Trennlinie läuft irgendwo dazwischen.
Darüberhinaus ist zu bedenken, dass der Wegfall des Abs. 9 ("Weitergeltungsklausel") wohl nicht gleichzusetzen sein dürfte mit anderen Absätzen des § 53 StVO, die ausdrückliche Verwendungsgrenzen zeitlicher Art für einzelne Zeichen vorschreiben.
Das Thema treibt nun auch das Verkehrsministerium um: http://www.bmvbs.de/Presse/Pressemitteilungen-,1632.1131925/Ramsauer-Alte-Verkehrsschilder.htm?global.back=/Presse/-%2c1632%2c0/Pressemitteilungen.htm%3flink%3dbmv_liste%26link.sKategorie%3d
Es wird also sicher spannend bleiben.
Nachträge:
Wegen des Zitiergebots empfehle ich einmal bei Jens Ferner nachzulesen, der hier gerade Lösungsansätze sucht: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/bundesverkehrsministerium-alte-verkehrsschilder-weiterhin-gultig/
Zweifelnd auch Detlef Burhoff: http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/schlamassel-wie-in-schilda-ein-paragraf-fehlt-und-tausende-verkehrszeichen-sind-ungueltig/