Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA-Abkommen) und Netzneutralität
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die Debatte um die Netzneutralität gewinnt auch auf internationaler Ebene an Fahrt:
"Am gestrigen Tag hat die Europäische Kommission den vorläufigen Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA-Abkommen) veröffentlicht. Ziel des ACTA-Abkommens ist die Eindämmung von Produktpiraterie und Verletzungen von weiterer Schutzrechte geistigen Eigentums. Im Zentrum stehen hierbei die zwischenstaatliche Kooperation sowie Gesetzesvollzug und die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmen für die Durchsetzung von Rechten aus geistigem Eigentum. Aus deutscher Sicht ist an diesem Entwurf besonders bemerkenswert, sich für das Prinzip der Netzneutralität entschieden und von abgestuften Verfahren, wie dem französischen "Three strikes"-Model, und der Einbindung von Internet-Service-Providern in den Schutzmechanismen abgewendet wurde."
Gibt es Anmerkungen aus der Beck-Community hierzu?
Link zum Abkommen: http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/146029.htm,