Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht (I)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Man kann heiraten, ohne sich zuvor zu verloben.
Falsch
Das Verlöbnis ist nichts anderes, als das wechselseitige und ernsthafte Versprechen, einander heiraten zu wollen. Auf Förmlichkeiten (Austausch von Ringen, Verlobungsfeier, Zeitungsanzeige, etc.) kommt es nicht an. Spätestens dann, wenn die Brautleute gemeinsam die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden (das Aufgebot gibt es nicht mehr), haben sie einander die Ehe versprochen und sind damit verlobt