Wo soll gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz ermittelt und verhandelt werden?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Um mehr Rechtssicherheit zu erreichen, hatten sich bereits im Koalitionsvertrag die Regierungsparteien darauf geeinigt, Ermittlungen und Prozesse gegen Bundeswehrsoldaten bei einer "besonderen Auslandsverwendung" künftig örtlich und personell in Leipzig mit einem " einheitlichen Gerichtsstand" zu bündeln (und eben nicht am jeweiligen Wohn-oder Heimatsstandort). So sieht es jetzt auch ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor. Ausgenommen sollen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch sein, für die nach wie vor der Generalbundesanwalt zuständig sein soll.
Dem hat der Ministerpräsident des Saarlandes mit dem Vorschlag widersprochen, die Verfahren vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe führen zu lassen mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe als einheitlich zuständigem Gericht. Dafür spricht nicht zwar zwingend, dass Spezialkenntnisse der militärischen Abläufe und Strukturen wichtige Kriterien bilden, weil sich die Gerichte nicht selten in Spezialmaterien einarbeiten müssen, ohne dass gleich der Ruf nach einem "Sondergerichtsstand" laut wird. Wegen der nicht selten vorkommenden Überschneidung mit den völkerstrafrechtlichen Tatbeständen und auch den besseren Ermittlungsmöglichkeiten der Bundesanwaltschaft, erscheint mir der Gegenvorschlag die bessere Lösung.