Spurenakten zum RAF-Mord an Generalbundesanwalt Buback vernichtet
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Der RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verbunden mit den unermüdlichen Bemühungen seines Sohnes Michael Buback um endgültige Aufklärung beschäftigen mich, nicht nur im Blog, seit ich sein Buch "Der zweite Tod meines Vaters" mit Betroffenheit gelesen habe.
In der vergangenen Woche bestätigte der Sprecher des Generalbundesanwalts, dass das Bundeskriminalamt 1994 die Spurenakten nicht zuletzt wegen "Platzprobleme bei der weiteren Lagerung" vernichtet habe, die nach damaliger Einschätzung "für das Ermittlungsverfahren ohne jede Relevanz" gewesen seien.
Mir ist unverständlich, wie bei einem zeitgeschichtlich so bedeutsamen Verfahren, bei dem die rechtskräftige Verurteilung keineswegs eine endgültige Klärung der Tatbeteiligten und des Tathergangs brachte, so achtlos mit den Spurenakten bereits im Jahr 1994 umgegangen werden kann. Die Spurenakten mögen für das damalige Ermittlungsverfahren nicht relevant gewesen sein. Wer kann aber abschätzen, ob nicht bei neuen Ermittlungsansätzen diese Spurenakten Bedeutung erlangen können; von möglichen Wiederaufnahmeanträgen der Verurteilten ganz abgesehen. Nun steht das Verfahren gegen Verena Becker an und vielleicht hätten die vernichteten Spurenakten auch in diesem Verfahren zur näheren Sachaufklärung beitragen können. Allein, dass diese Fragen nun im Raum stehen, zeigt wie unglücklich die vom Bundeskriminalamt getroffene Entscheidung war, wenn sich nicht jetzt Verschwörungstheorien anschließen.