Kachelmann - voreilige Anklageerhebung?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Wenn stimmt, was Spiegel-Online heute berichtet (Quelle), hat der zuständige Staatsanwalt vor Eingehen des Ergebnisses des von ihm selbst veranlassten Glaubhaftigkeitsgutachtens Anklage erhoben. Er hat wohl Beschleunigungsgründe dafür angeführt. Nicht auszuschließen ist aber, dass sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft durch ihre PR-Arbeit (wenig substantiiertes Gerede von hoher Verurteilungswahrscheinlichkeit) selbst in Zugzwang gebracht hat. Das ist psychologisch nachvollziehbar, aber genau deshalb ist meiner Ansicht nach das Ermittlungsverfahren gesetzlich als nicht öffentliches Verfahren ausgestaltet. Obwohl es Presseleute, Staatsanwaltschaften und teilweise auch Strafverfahrensrechtskommentatoren gern so hätten: Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine staatsanwaltliche PR-Arbeit unter Belastung der Beschuldigten. Ich bin allerdings guter Hoffnung, dass dieser Fall zu einem gewissen Umdenken führt - egal wie es nun ausgeht.