Am 10.06.2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser sieht die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vor. Er soll nach der Ratifizierung durch die Ländern am 01.01.2011 in Kraft treten.
Einige wichtige den Jugendschutz betreffende Neuerungen:
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Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung der Inhalte-Anbieter. Die Alterstufen werden aus dem geltenden Jugendschutzgesetz übernommen (0, 6, 12, 16, 18 Jahre).
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Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen. Es soll - ausdrücklich - eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das diese Kennzeichnung erkennt.
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Wie auch schon nach derzeitigem Recht wird es auch zukünftig möglich sein, nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet jugendbeeinträchtigende Angebote erst ab 22 oder 23 Uhr abzurufen – wie schon jetzt bei den Mediatheken der Rundfunkveranstalter.
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Die unterschiedliche Kennzeichnungspraxis der Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrollen wrd vereinheitlicht.
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Die Inhalteanbieter sollen unterstützt werden, wenn sie sich für eine freiwillige Kennzeichnung ihres Angebots entscheiden. Ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem wird dafür von den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden.
Wie effektiv sind diese Neuerungen? Link: 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (Synopse): http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf