Trunkenheitsfahrt mit Unfall: Anscheinsbeweis
Gespeichert von Carsten Krumm am
RA Ottheinz Kääb hat mal wieder eine Besprechung aus dem beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2010, 304341 "für lau" online gestellt - OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010 - 6 U 159/09 (LG Bielefeld), BeckRS 2010, 12452. Die Zusamenfassung der Besprechung:
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die absolute Fahruntüchtigkeit eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge nur dann berücksichtigt werden kann, wenn sie sich nachweislich, also unstreitig oder bewiesen, unfallursächlich ausgewirkt hat. Dafür, dass eine zum Unfallzeitpunkt vorliegende absolute Fahruntüchtigkeit unfallursächlich ist, spricht laut Gericht ein Anscheinsbeweis, wenn sich der Unfall unter Umständen und in einer Verkehrslage ereignet hat, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können.