Kommt jetzt: Vollstreckung ausländischer Geldbußen und -strafen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Jetzt ist es quasi amtlich: Zum 1.10. kommt das sog. "Geldsanktionsgesetz", das die Vollstreckung von Geldsanktionen aus dem europäischen Ausland in Deutschland ermöglicht. Im Rechtsausschuss des BT ist das Gesetz gerade beraten worden. Hierzu ein Bericht der Pressestelle des Bundestags. Offenbar bestehen noch Meinungsverschiedenheiten zur Vollstreckung, wenn es um Sanktionen aufgrund einer Halterhaftung geht.
Wie bereits manche Leser vielleicht wissen, gibt`s Ende des Monats schon den Kommentar zum Gesetzesentwurf: Krumm/Lempp/Trautmann, Das neue Geldsanktionsgesetz.