Deutscher Anwaltverein: Entwurf für das De-Mail-Gesetz am besten in den Papierkorb
Gespeichert von Dr. Michael Karger am
Der Ausschuss Informationsrecht des DAV nimmt den Referentenentwurf zum De-Mail-Gesetz heftig unter Beschuss. Der Entwurf wurde erst jüngst von Netzpolitik.org online gestellt. In seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 39/2010 empfiehlt der Ausschuss sinngemäß, den Entwurf zu schreddern und „das Gesetzgebungsvorhaben nicht weiter zu verfolgen.“
Ein praktisches Bedürfnis von BürgerInnen, Wirtschaft aber auch der öffentlichen Stellen für die vorgeschlagenen De-Mail-Dienste gebe es nicht. Eine sichere Identifizierung des Kommunikationspartner sei durch die bereits vorhandene Infrastruktur (der in der Praxis bisher freilich kaum verwendeten) elektronischen Signatur möglich. Eine Zustellung elektronischer Dokumente sei schon heute ohne De-Mail möglich, die Sicherheit der Infrastruktur sei ohnehin insbesondere durch das Datenschutzrecht gewährleistet. Und eine Akkreditierung der Diensteanbieter könne ein Übermaß an staatlicher Einwirkung zur Folge haben.
In der Stellungnahme spiegelt sich die Sorge vor einer zu starken Überwachbarkeit und vor der Entstehung monopolistischer Strukturen bei der E-Mail-Kommunikation wieder. Kurz gefasst stellt der DAV damit die Freiheit der Mail-Kommunikation vor die Sicherheit – und hat damit Recht: Der Gesetzentwurf sollte (wenn das Vorhaben denn weitergeführt wird) in den vom DAV angesprochenen Punkten (Verwendung nur im öffentlichen Bereich, strikte Zweckbindung für gespeicherte Daten, diskriminierungsfreie Ermöglichung anonymer Kommunikation, keine Verpflichtung zur Nutzung der De-Mail durch öffentliche Stellen und Unternehmen mit Monopolcharakter sowie durch Arbeitgeber, etc.) nachgebessert werden.
PS: Soeben noch entdeckt und unbedingt lesenswert: Die Stellungnahme des Ausschusses IT-Recht und elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer vom 26. Juli 2010: Ebenfalls kritisch, aber weniger Fundamentalkritik.