BVerfG zu Messfotos: 100h ok - also: Ende der Diskussionen?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Vor ein paar Wochen ist die Entscheidung BVerfG, 2 BvR 759/10, Beschl. vom 5.7.2010 veröffentlicht worden - hier der Link zur HP des BVerfG. Wie sicher mancher Blogleser mitbekommen hat, hat das BVerfG bei "Blitzern" keine verfassungsrechtlichen Probleme bei Anwendung von § 100h StPO als Rechtsgrundlage gesehen. Sicher werden hiermit noch nicht alle Diskussionen um das Thema verstummen.
Mich würde einmal interessieren, ob und ggf. wo Leser noch Klärungsbedarf/Diskussionsbedarf sehen. Oder ist die Entscheidung eine Art "Schlussstrich"?