CDU und FDP streiten weiter über Neuregelung der Sicherungsverwahrung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat die Position seiner Partei bekräftigt, an der nachträglichen Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter festzuhalten. Für die CDU bleibe es wichtig, gerade für schwere Gewalt- und Sexualdelikte auch weiterhin eine nachträgliche Sicherungsunterbringung zuzulassen. Damit stellt er sich klar gegen Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die die Sicherungsverwahrung künftig nur noch zulassen will, wenn sie bereits im Urteil verhängt wird oder wenn sich das Gericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten hat. Beide Parteien reagieren auf das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Sicherungsverwahrung (EGMR, NStZ 2010, 263).
Aufgrund des Urteils mussten bereits 15 Schwerverbrecher aus der Haft entlassen werden., wie der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Maximilian Stadler im ARD-«Morgenmagazin» bestätigte. Daher seien wirksame Überwachungsmaßnahmen notwendig wie die elektronische Fußfessel. Der Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), Schwerkriminelle in speziellen Einrichtungen unterzubringen, nütze nichts bei den Altfällen. Für die Zukunft sei das ein Modell, über das man sprechen müsse. «Ich will mich da noch nicht festlegen», sagte Stadler. Zuständig dafür wären aber die Bundesländer. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, äußerte im Bayerischen Rundfunk Vorbehalte gegen die elektronische Fußfessel. Nach seiner Ansicht ist die Polizei damit überfordert, in großem Umfang entlassene Straftäter mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen.