"Emmely"-Urteil zeigt erste Wirkung: Arbeitgeber nimmt Kündigung zurück
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das Urteil des Zweiten Senats vom 10.6.2010 in Sachen "Emmely" (2 AZR 541/09) zeigt erste Wirkungen in der Praxis: In Düsseldorf hat jetzt ein Unternehmen eine im April ausgesprochene Kündigung zurückgenommen und sich dabei ausdrücklich auf die neue Linie des BAG bezogen: "Als wir im April die Kündigung ausgesprochen haben, galt diese Rechtsprechung noch nicht", so der Personalchef in einem Presseinterview. " Vor dem Hintergrund des Emmely-Urteils wollten wir den Fall noch mal neu bewerten."
Was war passiert? Jedem Mitarbeiter des Unternehmens steht pro Arbeitstag eine Milchtüte zu. Im Frühjahr wurden mehrere Diebstähle registriert. Ein 58-jähriger Arbeitnehmer geriet unter Verdacht und seine beiden Vorgesetzten erhielten die Anweisung, ihn näher im Auge zu behalten. Eines Tages waren sie überzeugt, einen Diebstahl von ihm beobachtet zu haben. Die angeblich gestohlene Milchtüte konnte bei dem Arbeitnehmer allerdings nicht gefunden werden. Trotzdem trennte das Unternehmen sich nach dreißig Jahren Betriebszugehörigkeit von dem Mitarbeiter. Jetzt ruderte man zurück und wandelte die Kündigung in eine Abmahnung um. Ab heute wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt.