"No-Angels"-Sängerin Nadja Benaissa zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Das Amtsgericht Darmstadt hat die 28-jährige Sängerin Nadja Benaissa der Gruppe No-Angels wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen antragsgemäß zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (Bericht auf n-tv hier). Als Bewährungsauflage sind 300 gemeinnützige Arbeitsstunden in einer Einrichtung zu leisten, die HIV-Infizierte betreut, zudem muss die Sängerin eine Psychotherapie absolvieren.
Die Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung gestanden, im Wissen um ihre HIV-Infektion mit zwei Männern ungeschützten Sex gehabt zu haben. Ein Partner, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, infizierte sich. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Angeklagte ihre Partner zwar „nicht absichtlich in Gefahr“ gebracht, jedoch „zumindest billigend in Kauf genommen“ habe, diese anzustecken.
Eine zweijährige Bewährungsstrafe bildet die äußerste Grenze. Juristisch wäre schon deshalb im Fall eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft die Entscheidung problembehaftet. Ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft wird es nicht geben, gleichwohl wird dieses Urteil kontrovers diskutiert werden.