16.000 private SMS vom Diensthandy: Kündigung dennoch unwirksam
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Obwohl er von seinem Diensthandy 16 000 private SMS abgesetzt hat, darf ein Mitarbeiter der Lufthansa-Tochter LSG Sky Chefs seinen Arbeitsplatz behalten. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 24.9.2010 - 24 Ca 1697/10) erklärte jetzt die ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam. Einziger Grund für die Entscheidung sei das späte Eingreifen des Arbeitgebers, sagte die Richterin. Der in einer Großküche beschäftigte Mitarbeiter hatte die Kurznachrichten über einen Zeitraum von 22 Monaten geschrieben, damit einen Schaden von mehr als 2500 Euro verursacht und dies auch eingeräumt. Die Catering-Firma hatte dem Mann im März zunächst fristlos und dann auch noch ordentlich gekündigt, nachdem die Unregelmäßigkeiten bei einer internen Revision aufgefallen waren. Nach Meinung des Gerichts hätte eine frühere Reaktion wie zum Beispiel eine Abmahnung erfolgen müssen, weil Monat für Monat hohe Handyrechnungen einliefen. „Ihm hätte zuerst die gelbe Karte gezeigt werden müssen“, sagte die Richterin. Der Schaden sei „kein Pappenstiel“ und sei zudem auf eine „eindeutige Pflichtverletzung“ des Klägers zurückzuführen. Das Unternehmen hatte ihm auf seinen Antrag hin eigens ein Handy mit zwei Nummern gegeben, von denen eine privat abgerechnet werden sollte. Der Fall ist der schadensreichste aus einer Gruppe von etwa 20 Kündigungsschutzklagen gegen die LSG Sky Chefs, von denen bislang vier in der ersten Instanz zugunsten der Kläger ausgegangen sind. Das Unternehmen hatte laut Gericht bei 65 Mitarbeitern die Handyrechnungen beanstandet und etwa 20 entlassen. Die Mitarbeiter erhielten über die Geräte Arbeitsanweisungen. Eine LSG-Sprecherin kündigte an, dass man Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen werde.