BMJ: Klick bei Online -Bestellung zur Bestätigung der Kosten?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr präsentiert, das in §312e BGB eingefügt werden soll. Ziel ist, dass die Anbieter bei kostenpflichtigen Online-Angeboten die Verbraucher demnach künftig mit einem deutlichen Hinweis u.a. vor versteckten Kosten warnen.
Vor einer Bestellung müsse der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er die Erläuterung (Gesamtpreis, Kostenberechnung, Lieferkosten, Mindestlaufzeit) gesehen habe. Diese sog. „Button-Lösung“ solle es ermöglichen, dass sich die Nutzer leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen können. So heißt es am Ende des Entwurfes: „Ein Vertrag, der nicht unter Beachtung der Nummern 1 und 2 geschlossen wird, ist nichtig.“
Frage an alle: Führt "Button-Lösung" die Transparenz beim E-Commerce zu mehr Transparenz oder mehr Bürokratie? Ist ein solcher nationaler Alleingang anzulehnen - die geplante EU Verbraucherrechte-Richtlinie zu diesem Thema wird wohl nicht vor 2012 verabschiedet werden?
Link: http://www.bmj.de/files/acea178cfe248cda5d1d9537d7da20b8/4737/RefE_Butto...