Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahme: Weg damit! - Teil 6
Gespeichert von Carsten Krumm am
Der Niedersächsische JM Busemann meldet sich einmal mehr zum Richtervorbehalt zu Wort, wie man etwa bei RA Siebers RAin Rüber hier nachlesen kann. Offenbar ist er (trotz Gegenwindes aus der FDP) der guten Hoffnung, den Richtervorbehalt bei Blutproben streichen zu können.
Sorry an Frau Rueber und Herrn Siebers! Und natürlich danke an Herrn Hoenig!