LAG Hamburg: Daimler darf Betriebsratsmitglied entlassen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das schlagzeilenträchtige Verfahren um die Entlassung eines umstrittenen Betriebsratsmitglieds bei Daimler (hierzu auch der Blog-Beitrag vom 6.5.2010) ist nunmehr auch in zweiter Instanz zugunsten des Automobilkonzerns entschieden worden. Dies meldet die FAZ in ihrer Ausgabe vom 29.11.2010. Dem Betriebsratsmitglied soll gekündigt werden, weil er im September 2009 einen Arbeitskollegen mit den Tod bedroht haben soll. Das Betriebsratsmitglied genießt allerdings offenbar weiterhin einen beträchtlichen Rückhalt unter seinen Kollegen. Zwischenzeitlich ist er sogar erneut in den Betriebsrat gewählt worden. Auch wird die Version verbreitet, man wolle sich eines besonders unbequemen Betriebsratsmitglieds entledigen. Das LAG Hamburg hat nun die Beschwerde gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss des ArbG Hamburg abgewiesen. Den angeführten Entlastungszeugen stufte das LAG in seiner Beweiswürdigung als "in keinster Weise" überzeugend ein, dies immerhin, obwohl das Betriebsratsmitglied in einem Strafprozess von dem Vorwurf der Bedrohung und Nötigung rechtskräftig freigesprochen worden ist. Eine vorherige Abmahnung - etwa nach den Grundsätzen des BAG im Falle Emmely - hält das LAG nicht für erforderlich. Die Revision hat das LAG nicht zugelassen. Allerdings kündigte der Anwalt des Betriebsratsmitglieds an, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung zu prüfen. Eine Klage gegen die nun zu erwartende Kündigung dürfte von vornherein nur sehr geringe Erfolgschancen haben, da die Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren präjudizielle Wirkung entfaltet.