"Und dann gehe ich bis nach Karlsruhe..."
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
... so hört man es immer wieder (mit drohendem Unterton) von Verfahrensbeteiligten, denen das Gericht deutlich macht, dass es ihrer Auffassung nicht zu folgen gedenkt.
Eine interessante Statistik im Bereich der Kindschftssachen dazu:
2008 haben die Familiengerichte 92.732 Sorgerechtsverfahren und 44.780 Umgangsrechtsverfahren entschieden.
Bei dem BVerfG sind im gleichen Jahr 134 Verfassungsbeschwerden in Sorgerechtsverfahren und 56 Verfassungsbeschwerden in Umgangsrechtsverfahren eingegangen. 7 Verfahren waren Verfassungsbeschwerden, die sich sowohl auf Sorge wie auf Umgang bezogen.
Erfolgreich davon waren in Sorgerechtsverfahren 4 und in Umgangsrechtsverfahren 3 Verfassungsbeschwerden.
Quelle: Zuck FamRZ 2010, 1946 (auch "im Übrigen" sehr lesenswert)