Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011 gilt zunächst nur vorläufig !
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Hier hatte ich die zum 01.01.2011 geltende Düsseldorfer Tabelle mit ihren neuen Selbstbehalten vorgestellt.
Entgegen allen Erwartungen wird diese Tabelle jedoch nur vorläufig gelten können.
Hintergrund: Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze für Erwachsene um fünf Euro sowie ein Bildungspaket für Kinder vorsah, in seiner Sitzung am 17.12.2010 nicht zugestimmt.
Die Hartz IV-Sätze stehen jedoch mit den Selbstbehalten und den Mindestunterhaltsbeträgen wegen des sog. Abstandsgebotes in Korrelation.
Sollte der Vermittlungsausschuss sich auf höhere Regelsätze für Erwachsene einigen, so wären die Selbstbehalte weiter anzuheben. Sollte das Bildungspaket für Kinder scheitern und stattdessen auch die Regelsätze für Kinder erhöht werden, so ist mit höheren Bedarfssätzen beim Kindesunterhalt zu rechnen.
"Die neue Tabelle 2011 wird zunächst wie vorgestellt angewendet. Sollten sich im Vermittlungsverfahren gravierende Änderungen ergeben, wird sie gegebenenfalls angepasst werden müssen", so der Pressesprecher des OLG Düsseldorf (Quelle)