Hilfe, wer schreibt mir die bessere Doktorarbeit?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Das passt wie bestellt in die aktuelle Plagiatsdiskussion, die auch intensiv hier im Blog geführt wird: Da haben sich doch wirklich vor dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 116/10; Quelle: FAZ vom 18.2.2011 Nr. 41 S. 8) zwei Ghostwriter für Doktorarbeiten (die Preise sollen zwischen 10.000 und 20.000 € liegen) darüber gestritten, ob der eine im Internet mit der Behauptung werben darf, er sei „einer der Marktführer". Mich verwundert es nicht, dass das Gericht sich nicht dafür interessierte, wer von den beiden nach Umsatz und Angebot zur Spitzengruppe zählt, sondern die Werbung schon deshalb beanstandet hat, weil eine verbotene Dienstleistung zum Erwerb eines akademischen Grads angeboten werde (zum Hintergrund).