Närrischer Familienrichter
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Ein Familienrichter kann nicht deshalb erfolgreich abgelehnt werden, weil er eine Sache auf Faschingsbeginn am 11.11. um 11.11 Uhr terminiert. Selbst wenn sich der Richter dabei einen kleinen Scherz erlaubt hat, ist das für eine vernünftig denkende, gelassene Partei kein Grund, an der Unvoreingenommenheit des Richters in der Sache selbst zu zweifeln. Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, kann auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden.
OLG München NJW 2000, 748