Neues Programm Prividor zur Entdeckung von Datenschutzverstößen: Neue Abmahnwelle im Internet?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat am Freitag (25.03.) den vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten „Privacy Violation Detector“ (Prividor) vorgestellt.
Prividor soll automatisiert erkennen, wenn:
- „Tracking“, also das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens, vorliegt
- ob die Liste der besuchten Websiten, also der Browserverlauf, ausgelesen wird und
- problematische Online-Dienste, die das Programm anhand einer Blacklist erkennt, verwendend werden.
- die Verwendung unverschlüsselter Formulare aufzeichnen und
- die Ergebnisse in Übersichten aufbereiten, die vorerst den Aufsichtsbehörden als Basis zum Einschreiten dienen sollen.
Des Weiteren soll Prividor:
Zunächst soll Prividor nur bei Internetauftritten eingesetzt werden, die dem Aufgabenbereich des Bundesdatenschutzbeauftragten zufallen; dies umfasst die Internetauftritte aller Bundesbehörden sowie der Post- und Telekommunikationsunternehmen. Nach einer Testphase soll das Programm auch den Landesdatenschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Also möglichen dritten Schritt sieht Peter Schaar die Bereitstellung von Prividor als frei zugängliches Programm im Internet (Open-Source-Software).
Durch die Bereitstellung von Prividor im Internet wird jedoch befürchtet, dass dadurch so genannten „Abmahnanwälten” die Verfolgung von Rechtsverstößen auf Internetseiten erheblich erleichtert wird und dadurch eine neue Abmahnwelle bei Datenschutzverstößen auf die Betreiber von Internetseiten zurollt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht in einem Interview mit dem Online-Magazin Heise allerdings keinen Grund, der gegen Prividor oder dessen Bereitstellung spreche. Jeder hätte, so Schaar, das Recht zu prüfen, ob bestimmte Vorgaben eingehalten werden; Unternehmen und öffentliche Stellen müssten dafür sorgen, dass sie gesetzeskonform handeln.
Sehen Sie durch Prividor eine neue Abmahnwelle auf die Betreiber von Internetseiten zurollen?
Ist das Programm „Prividor“ selbst datenschutzkonform? Schießt der Bundesdatenschutzbeauftragte über das Ziel hinaus?