EGVP – wir sind dann mal weg …
Gespeichert von Dr. Thomas Lapp am
Nutzer des EGVP erhalten seit einiger Zeit den Hinweis, das EGVP stehe vom 16.06.2011, 18 Uhr bis 20.06.2011, 8 Uhr nicht zur Verfügung. Grund ist die „Migration des EGVP auf die Version 2.6.0 und damit auch auf die Nutzung von S.A.F.E. als neuem Registrierungsdienst“.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der elektronische Zugang zu den Gerichten flächendeckend für so lange Zeit außer Betrieb genommen wird.
Das Ärgerliche ist insbesondere das Zusammentreffen von der schlichten Ankündigung, für zwei Arbeitstage die Kommunikation abzuschalten einerseits mit der voraussichtlich unnachsichtigen Durchsetzung der an diesen Tagen ablaufenden Fristen. Dabei vergisst die Justiz offenbar, dass sie sich mit dem EGVP selbst zum Infrastrukturanbieter gemacht hat. Probleme bei dieser Infrastruktur müssen bei der Frage des Zugangs von Dokumenten berücksichtigt werden. Das könnte sein, E-Mail für diese Zeit zuzulassen oder Eingänge nach Ende der Sperre als fristgemäß zu behandeln. Weitere Lösungen wären denkbar.
Der DAV kritisierte, dass ein solches Vorgehen den elektronische Rechtsverkehr nicht fördert, sondern allen Bemühungen zur Förderungen dieses elektronischen Rechtsverkehrs ein Dämpfer versetzt. DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer hat sich daher mit einem offiziellen Brief an die zuständigen Stellen gegen die Schließung des EGVP gewendet. Den Brief finden Sie hier.
Auch die rechtlichen Konsequenzen werden nicht bedacht. Aus der Verordnung des Justizministeriums über den elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württembergs vom 11. Dezember 2006, ist zu entnehmen:
„§ 4
Ersatzeinreichung
Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle (§ 2) nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Staatsanwaltschaft im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.“
Man frag sich, was die Justiz in dieser Beziehung geplant hat?
Wahrscheinlich sind sich die Leiter der Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften gar nicht bewußt, dass Anordnungen zu treffen sein werden.
Anwälte müssen sich jedenfalls darauf einstellen, dass Ende dieser Woche Fristen nicht über elektronische Einreichungen gewahrt werden können.