EGVP funktioniert nicht mal innerhalb der Justiz
Gespeichert von Dr. Thomas Lapp am
Tatsächlich habe ich mal wieder nach langer Zeit Posteingang über EGVP. Das Mahngericht Hünfeld fordert mich auf, altbekannte Verfahrensweisen zu überdenken und durch andere zu ersetzen.
Zur Zeit wird zur Beschleunigung des Verfahrens üblicherweise die Klage nach Widerspruch im Mahnverfahren an das Mahngericht gesendet. Die Klage kommt dann gleich beim Streitgericht an und man muss nicht dessen Aufforderung zur Klagebegründung abwarten. Erfolgt die Einreichung per EGVP so entstehen justizintern plötzlich Probleme aufgrund der fehlenden Integration des EGVP in die Abläufe. Statt die Abläufe bei Gericht anzupassen sollen nun die Anwälte ihre Verfahren ändern.
Mario Sandrock vom AG Hünfeld teilt dazu mit: "dass die Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht unnötig verzögert wird. Hintergrund ist, dass das Mahngericht jede per EGVP eingegangene Klagebegründung ausdrucken und den Abgaben an die Streitgerichte beifügen muss, was im Einzelfall eine Verzögerung von mehreren Tagen bedeuten kann." Im Klartext wird also nicht einmal erwogen, die Abgabe per EGVP zu erledigen. Dass der Ausdruck mehrere Tage dauern soll, ist kaum nachvollziehbar.
Aber es gibt noch eine weitere Mitteilung: "Auch druckt das Mahngericht, da die Klagebegründung korrekterweise direkt an das Streitgericht zu richten wäre, nur 1mal aus, wodurch es dann beim Streitgericht zu Nachfragen bzw. zur Nachforderung der fehlenden Unterlagen beim Einreicher kommt." Nach meinem Verständnis ist das Mahngericht zuständig, solange die Sache dort anhängig ist. Schmunzeln muss man bei der Vorstellung, dass das Streitgericht von einer über EGVP eingegangenen Klageschrift völlig überrascht sein könnte und sich in jedem Einzelfall vom Mahngericht die moderne Welt erklären lassen muss.
Vor dem Hintergrund der Bundesratsinitiative, die der Anwaltschaft einen Zwang zur Nutzung des EGVP auferlegen will, sind solche Mitteilungen nicht nachvollziehbar. Offenbar hat die Justiz ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Die Justiz sollte so schnell wie möglich auf elektronische Kommunikation umstellen. Damit meine ich, dass elektronische Eingänge ermöglicht werden und die Gerichte elektronisch antworten. Es scheint, dass EGVP dafür zu unhandlich ist. Dann sollte die Justiz eben auf die allgemeinen Kommunikationswege setzen und normale E-Mail zulassen. Immer mehr Gerichte schmücken heute bereits ihre Briefe mit einer E-Mail-Adresse, die allerdings nicht für Schriftsätze genutzt werden darf.