Durch Verstoß gegen das Gebührenunterschreitungsverbot vergiftete Vergütungsvereinbarungen
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Kategorie:
Ein Verstoß gegen das Gebührenunterschreitungsverbot im gerichtlichen Verfahren des § 49b BRAO führt zur Nichtigkeit einer Zeithonorarvereinbarung, und zwar auch dann, wenn das abgerechnete Zeithonorar über den gesetzlichen Gebühren liegt. Dies hat das AG München im Urteil vom 10.02.2011 – 223 C 21648/10 - entschieden. Dies zeigt einmal mehr, dass der Anwalt bei der Abfassung von Vergütungsvereinbarungen größte Vorsicht walten lassen sollte.............