BGH gegen Sportwetten und Glücksspiel im Internet
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der BGH hat gestern, am 28.09.2011, entschieden, dass Glücksspiele und Sportwetten im Internet verboten bleiben (Az: I ZR 92/09).
Der Pressemitteilung des BGH war zu entnehmen, dass der BGH damit den Glücksspielstaatsvertrag in diesem Bereich bestätigt und argumentiert, dass die Bekämpfung der Spielsucht schwerer wiege, als das Recht auf Dienstleistungsfreiheit. Pferdewetten allerdings bleiben danach erlaubt. Die Richter sähen die Regelungen des Glückspielstaatsvertrags im Einklang mit dem europäischen Recht. Der Bundesgerichtshof hat § 5 Abs. 3 GlüStV, der die Werbung für öffentliches Glücksspiel u.a. im Internet verbietet, ebenfalls als wirksam angesehen
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