"Whistleblower"-Urteil des EGMR ist rechtskräftig
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Mit Urteil vom 21.07.2011 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland wegen einer Verletzung von Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verurteilt (Beschwerde-Nr. 28274/08, Heinisch). Im Ausgangsfall hatte die Klägerin sich erfolglos gegen eine Kündigung zur Wehr gesetzt, die sie erhalten hatte, nachdem sie öffentlich auf vermeintliche Missstände in dem Pflegeheim, in dem sie arbeitete, hingewiesen hatte. Der EGMR hat mit diesem Urteil "Whistleblowern" deutlich den Rücken gestärkt.
Das Urteil des EGMR war seinerzeit nur von einer kleinen Kammer gefällt worden. Die Bundesregierung hätte die Möglichkeit gehabt, innerhalb von drei Monaten die große Kammer des Gerichtshofs anzurufen. Diese Frist hat sie ungenutzt verstreichen lassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Presseberichten zufolge bemüht die Klägerin sich um eine Wiederaufnahme des Kündigungsschutzprozesses mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung. Die Arbeitgeberin soll ihr außergerichtlich eine Abfindung in hoher fünfstelliger Höhe angeboten haben.