Putzfrau behält Job, obwohl sie Kunstwerk zerstörte
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Eine Raumpflegerin hatte in einem Dortmunder Museum Teile eines Kunstwerks weggeschrubbt. Die Arbeit des Künstlers Martin Kippenberger mit dem Titel „Wenn´s anfängt durch die Decke zu tropfen“, ist eine Dauerleihgabe für das Museum Ostwall im Dortmunder U. Es besteht aus einem menschenhohen Holzplattenturm. Unten in der Mitte befindet sich ein Gummitrog mit einem weißlichen Kalkfleck. Die Putzfrau entfernte diese Schicht, die sie für Schmutz hielt - und zwar so gründlich, dass das Werk nach Einschätzung der Museumsrestauratorin nicht mehr zu retten ist. Der Versicherungswert des Kunstwerks beträgt 800.000 Euro. Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung, Abmahnung, Haftung) muss die Raumpflegerin offenbar nicht befürchten. Das bestätigte Frank Schwake, Chef der Dortmunder Reinigungsfirma AWF, auf Anfrage von „DerWesten“. Schwake nimmt seine Angestellte ausdrücklich in Schutz: „Sie weiß selbst nicht, wie ihr das passieren konnte. Die Frau ist fix und fertig.“ Einen Grund, die langjährige Mitarbeiterin zu entlassen sieht der Chef nicht. „Sie behält natürlich ihre Stelle, sie hat sich ja nie etwas zu Schulden kommen lassen“, betont er sein Vertrauen in die Raumpflegerin. Auch wenn es in der Vergangenheit bei anderen Unternehmen kleine Anlässe für Kündigungen gegeben habe, komme eine Entlassung gar nicht Frage. Die Frau habe in einem „unbedachten Moment“ gehandelt und sei anschließend selbst unter Tränen zu ihrem Chef gekommen, um das Missgeschick zu beichten. „Da ist einfach etwas über sie gekommen“, so Schwake. Das Personal hat die Anweisung, zu Kunstwerken einen Abstand von 20 Zentimetern zu halten – „Das wusste sie natürlich, darum ist sie ja so erschüttert.“ Eine Bestrafung durch den Arbeitgeber schließt der Chef denn auch aus: „Wir schätzen die Mitarbeiterin sehr. Sie ist genug gestraft, weil sie sich unendlich schämt.“