BAG: Nachzahlungsansprüche jüngerer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Berlin
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die „Stiftung Warentest test.de“ berichtet auf ihren Internetseiten über ein mit Spannung erwartetes Urteil des BAG zu möglichen Gehaltsnachforderungen der im öffentlichen Dienst des Landes Berlin beschäftigten Mitarbeiter. Hintergrund dieses Verfahrens ist, dass der Bundesangestelltentarifvertrag mit seinen Gehaltserhöhungen nach Lebensaltersstufen in Berlin noch längere Zeit nach der allgemeinen Ablösung durch den TVöD anwendbar war. Auf Vorlage des BAG (Urteil vom20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A), 6 AZR 148/09, BeckRS 2010, 7014, hierzu BeckBlog vom 20.5.2010) hatte der EuGH (Urteil vom 8.9.2011, BeckRS 2011, 81324, hierzu auch BeckBlog vom 9.9.2011) hierin eine unzulässige Altersdiskriminierung erkannt. Damit zeichnete sich ab, dass das Land Berlin mit nicht unerheblichen Gehaltsnachzahlungen jüngerer Mitarbeiter zu rechnen hatte. Diese Konsequenzen hat jetzt offenbar das BAG gezogen. Mit Urteil vom 10.11.2011 (6 AZR 148/09) hat es entschieden, dass jüngere Mitarbeiter, die rechtzeitig ihre Ansprüche geltend gemacht haben, einen Anspruch auf Gehalt nach der höchsten Altersstufe haben. Vertreter der Länder Berlin und Hessen hatten dafür plädiert, den Tarifparteien eine nachträgliche Vereinbarung zu ermöglichen oder den Nachzahlungsanspruch zu reduzieren. Beides wiesen die Erfurter Richter nun zurück. Der Kläger in diesem Verfahren, ein seinerzeit 39-jähriger Berliner Landes-Angestellter, hat jetzt rückwirkend ab September 2006 das Gehalt zu erhalten, das für 47-jährige als Höchstgehalt in der Gehaltsgruppe vorgesehen war. Für den Kläger heißt das: Er bekommt rückwirkend eine Gehaltserhöhung um 450 Euro brutto monatlich. In anderen Fällen macht die altersbedingte Gehaltsdifferenz innerhalb ein und derselben Gehaltsgruppe bis zu 1 000 Euro brutto aus. Erstaunlich ist, dass das Urteil nicht allgemein bekannt gemacht worden ist. Weder liegt eine Pressemitteilung des BAG vor, noch finden sich entsprechende Meldungen in der Tagespresse.