Gibt es ein Copyright auf Interviewpassagen? LG Berlin meint, ja!
Gespeichert von Fabian Reinholz am
Eine Schauspielerin gibt dem "Stern" ein Interview. Die BILD-Zeitung zitiert längere Passagen des Interviews wörtlich. Die Schauspielerin verklagt die BILD-Zeitung auf Unterlassung. Sie argumentiert vor Gericht erfolgreich, sie sei Miturheberin des Interviews (§ 8 Abs. 2 Satz 1 UrhG) und die Übernahme von Textpassagen durch BILD verletze ihre geistigen Eigentumsrechte.
Das Landgericht findet das einleuchtend (LG Berlin vom 20.9.2011, Az. 16 O 134/11). Die Antworten der Schauspielerin auf die Interviewfragen seien Sprachwerke iSv § 2 UrhG. Jedes Sprachwerk bedarf aber einer bestimmten Schöpfungshöhe.
Man tut sich schwer, sich dies bei einem Interview vorzustellen.
Lesenswert ist daher die Begründung, mit der das Landgericht die Schöpfungshöhe der Äußerungen der Schauspielerin bejahte:
"Zu Recht weist sie darauf hin, dass sie auf die vorsichtige Frage nach ihrem Verhältnis zu freizügigen Liebesszenen - für die heutigen Gepflogenheiten durchaus unüblich - offen und platt reagiert, in ihrer nächsten Aussage dann aber differenziert die von ihr gespielte Frau beschreibt und mit einer knappen und lakonischen Schilderung der Diskussion um die Freigabe des Fotos schließt. [...] In ihren streitgegenständlichen Antworten schildert die Klägerin zwar auch tatsächliche Ereignisse, bringt aber vor allem ihre innere Einstellung zu diesen zum Ausdruck. "
Ach so. Es muss also die innere Einstellung in Worte gefasst werden!
Daher eröffne ich die Diskussion und schließe ich mit einem Zitat eines der größten Interview-Urhebers der Gegenwart: "Eine Ehe ist wie ein Fußballspiel - man weiß nie, wie es ausgeht." (Lothar Matthäus)