Ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung entzweit BMJ und BMI - BMJ: Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die politische Diskussion innerhalb der Regierung um die Vorratsdatenspeicherung verschärft sich (hier: Beitrag aus faz.net) aufgrund des am 27.01.2012 veröffentlichten Gutachtens des Max-Planck-Instituts "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?".
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten in ihrer ablehnenden Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Nach der Studie hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten; die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung sei empirisch nicht belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker.
Die Bundesjustizministerin und ihr Staatssekretär Max Stadler (FDP) sehen sich in ihrer Haltung bestätigt, sich in Deutschland und Europa weiter für eine Alternative zur anlasslosen Speicherung aller Daten der Bundesbürger einzusetzen. In Betracht komme das «Quick-Freeze»-Verfahren, bei dem Daten nur aus konkretem Anlass gespeichert werden.