SPD-Fraktion unternimmt erneuten Anlauf zum Schutz von Hinweisgebern
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die SPD-Fraktion will Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihrem Betrieb hinweisen, besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen. Diese sog. Whistleblower (Hinweisgeber), sollen sogenannten Hinweisgeber durch ein neues Gesetz vor Rechtsunsicherheiten geschützt werden. Deshalb hat die SPD-Fraktion vor kurzem (ebenso wie übrigens die Fraktion DIE LINKE - BT-Drucks. 17/6492) einen Entwurf für eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt (BT-Drucks. 17/8567). Sie begründet diese Initiative mit dem ihrer Ansicht nach bisher unzureichenden Schutz von Hinweisgebern in Deutschland. Zwar fänden sich vereinzelt gesetzliche Anzeigerechte, die meisten Regelungen berechtigten Arbeitnehmer jedoch nur im Ausnahmefall und nur für eng definierte Anzeigegegenstände, innerbetriebliche Missstände extern anzuzeigen. Häufig müsse ein internes Beschwerdeverfahren durchgeführt werden, heißt es in dem Entwurf.
Der SPD-Vorschlag soll Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund rechtmäßiger Hinweise verbieten. Als Benachteiligung wird „jede unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Stellung“ des Hinweisgebers definiert. Insbesondere auch die Beeinträchtigung von beruflichen Entwicklungs- und Karrierechancen sollen darunter fallen. Als Missstand definiert der Entwurf, „wenn in einem Unternehmen, Betrieb oder im Umfeld einer unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit Rechte und Pflichten verletzt werden oder unmittelbar gefährdet sind“, oder wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht.
Die Erhöhung der Rechtssicherheit in diesem durch die Rechtsprechung des EGMR (Urteil vom 21.7.2011, hierzu BeckBlog vom 21.7.2011), des BVerfG und des BAG geprägten Bereich ist sicherlich zu begrüßen. Einzelne Regelungen des Entwurfs (etwa zum anonymen Whistleblowing) gehen allerdings bedenklich weit.
Ob die regierende Koalition die damit angestoßene Diskussion aufnimmt, erscheint fraglich. Die Bundesregierung sieht die Rechte von Whistleblower durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften ausreichend geschützt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT-Drucks. 17/7053). Außerdem war im Jahre 2008 ein Anlauf zur Ergänzung des § 612a BGB im Sand stecken geblieben, so daß die Neigung, sich erneut dieses Themas anzunehmen, nicht allzu groß sein dürfte (hierzu Beck-Blog vom 16.5.2008).
Für den heutigen Tag (5.3.2012 ) ist eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu den Gesetzentwürfen der SPD-Fraktion und der Fraktion DER LINKE anberaumt. Als Einzelsachverständige sind Prof. Dr. Martin Henssler, Dr. Philipp Kramer, Tim Wybitul, Dr. Dieter Deiseroth, Guido Strack, Cathy James, London und Prof. Dr. Jens M. Schubert geladen (Materialien zur Anhörung sind abrufbar unter BT-Ausschussdrucks. 17(11)783).