Hannelore Kraft: Nach ihrer Festnahme in der Schweiz Verschiebung der NRW-Wahl?
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Nachdem Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) am heutigen Tage bei einer Zwischenlandung auf dem Zürcher Flughafen überraschend von der Schweizer Grenzpolizei festgenommen wurde, klärt sich nun langsam der Nebel:
Kraft wird von der Züricher Staatsanwaltschaft offenbar vorgeworfen, Straftaten gefördert zu haben, als sie sich in einer Stellungnahme vor zwei Tagen schützend vor nordrheinwestfälische Finanzbeamte stellte, die von der Schweiz wegen Anstiftung zur Datenspionage mit Haftbefehl gesucht werden (siehe Beck-Blog-Beitrag). NRW hatte bislang jede Zusammenarbeit mit den Schweizer Strafverfolgern verweigert. Nun wird Kraft nach Art. 259, 260 Schweizer StGB beschuldigt. Aus diplomatischen Kreisen wurde aber bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, für Kraft eine Kaution in unbekannter Höhe zu hinterlegen, wenn sie ausreisen darf.
In NRW schlugen heute die Wellen hoch. Die SPD beantragte, die für den 13. Mai terminierte Wahl um die Dauer der haftbedingten Abwesenheit der Ministerpräsidentin zu verschieben. Die FDP hat bereits ihre Zustimmung zu einer Verschiebung des Wahltermins auf Ende Juni signalisiert. Man hofft bis dahin auf bessere Umfragewerte.
Juristisch ist interessant, ob überhaupt die Voraussetzungen des Art. 6 Schweizer StGB gegeben sind, oder ob die Schweiz mit der Verhaftung im Transitbereich des Flughafens gegen internationale diplomatische Bestimmungen verstoßen haben.