Vorratsdatenspeicherung: Bewertungsbericht der EU-Kommission
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Um die lebhafte Diskussion hier im Blog nicht zu sehr ins Politische abgleiten zu lassen, hier ein Hinweis auf den neuesten Bewertungsbericht der EU-Kommission (KOM) zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Der Bericht eine Vielzahl an nützlichen Statistiken zum Anwendungsbereich, den Speicherfristen, zur Kostenerstattung, zum Zugriff auf die Daten durch die Behörden etc., die vor dem Hintergrund der deutschen Debatte über das weitere Vorgehen von Interesse für die Beck-Community sein kann.
Zum Beispiel die Statistik unter Punkt 4.5 auf S. 16/17:
„Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass die in Artikel 5 angegebenen Datenkategorien für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren auf Vorrat gespeichert werden. . . Während eine Verlängerung der maximalen Speicherungsfrist möglich ist, ist eine Verkürzung auf weniger als sechs Monate nicht vorgesehen. Bis auf einen Mitgliedstaat wenden alle Mitgliedstaaten, die die Richtlinie umgesetzt haben, eine oder mehrere Speicherungsfristen innerhalb dieser Grenzen an…“
Neben Deutschland haben einige weitere Länder die RiLi nicht umgesetzt.
Lesenswert auch Kapitel 6.1: "Einer vor der Umsetzung der Richtlinie in den meisten Mitgliedstaaten durchgeführten Studie zufolge belaufen sich die einem Internetprovider mit einer halben Million Kunden entstehenden Kosten für die Einrichtung eines Systems zur Vorratsdatenspeicherung im ersten Jahr auf schätzungsweise 375 240 EUR und die anschließenden monatlichen Betriebskosten auf 9 870 EUR."
Wenig überraschendes Fazit der KOM: „Die Bewertung hat insgesamt gezeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein wertvolles Instrument für die Strafjustizsysteme und die Strafverfolgung in der EU ist.“
Ich bin auf Ihre Kommentare zum Bewertungsbericht gespannt…